- Offene Verwaltung
Manlleu, Lleida und Reus, Vorreiter im Bereich digitale Transformation und Open Government
Da am 31. März die Frist für die Einreichung des Haushaltsplans 2015 und der Abrechnung bei der DGAH endete, müssen alle Kommunen, die die Einreichung noch nicht abgeschlossen haben, dies bis spätestens 30. Juni tun. Den lokalen Unternehmen, die diese Frist nicht einhalten, werden die Zahlungen, auf die sie möglicherweise Anspruch haben, einbehalten, bis sie die ausstehenden Unterlagen gemäß dem bearbeitet habenAnordnung GAP/539/2010 vom 16. November.
Wir erinnern Sie daran, dass die elektronische Präsentation nach folgendem Verfahren erfolgen muss:
Benutzer müssen über die erforderlichen Rollen verfügen, um auf die Anwendungen zugreifen zu können. Anfragen und Vorfälle können gerichtet werden an:
Der Status der Sendungen kann in der überprüft werdenÖffentliches Inventar Kontrolle der Einhaltung der Pflichten zur Übermittlung von Wirtschafts- und Finanzunterlagen kommunaler Körperschaften und anderer öffentlicher Stellen an die DGAH und den Rechnungshof.