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Das AOC Design System, jetzt für öffentliche Verwaltungen verfügbar
Am 1. Juni 2020 wurde die Aussetzung der Fristen und Fristen, die in Anwendung von DA 3ª des Königlichen Erlasses 463/2020 vom 14. März ausgesetzt wurden, aufgehoben.
Dies ist durch Art. festgelegt. 9 von Königlicher Erlass 537/2020 vom 22. Mai, wodurch die Berechnung der Fristen und Verwaltungsfristen neu gestartet wird, die aufgrund der Ausrufung des Alarmzustands für die Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise ausgesetzt wurden.